mit der 1. Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-Verordnung ändert sich die Teststrategie. Die Tests werden nur noch in der Häuslichkeit bei auftretenden Symptomen durchgeführt.
Niemand muss sich mehr regelmäßig ohne Symptome testen.
Die Selbsttests erhalten die Schüler von uns am Freitag (29.5.2022).
mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22.04.2022 wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung u.a. zur Maskenpflicht einstweilig ausgesetzt. Ab Montag, 25.04.2022, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur noch eine Empfehlung.
Die Testpflicht ist von diesem Beschluss nicht betroffen und bleibt in der nächsten Woche zunächst unverändert.